Die Bundesnetzagentur hat die bundesweite Umsetzung des im § 20a Energiewirtschaftsgesetz festgelegten Vorgangs des Strom-Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden mit Wirkung zum 6. Juni 2025 festgelegt.
Wichtiger Hinweis: Durch die Systemumstellung im Zuge der neuen gesetzlichen Vorgaben wird es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Ab dem 10. Juni 2025 stehen Ihnen unsere Services wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank!
Ihr Team der SÜC Coburg
Wichtiger Hinweis: Durch die Systemumstellung im Zuge der neuen gesetzlichen Vorgaben wird es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Ab dem 10. Juni 2025 stehen Ihnen unsere Services wieder wie gewohnt zur Verfügung.
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